Schulpflegschaft
Zu Beginn des Schuljahres werden aus der Elternschaft jeder einzelnen Klasse jeweils ein(e) Klassenpflegschaftsvorsitzende(r) und ein(e) Stellvertreter(in) gewählt. Diese 24 Eltern sind Mitglieder der Schulpflegschaft, aus deren Mitte ein(e) Schulpflegschaftsvorsitzende(r) sowie ein bis zwei Stellvertreter(innen) gewählt werden. Sechs gewählte Mitglieder aus der Schulpflegschaft sind einschließlich der / des Schulpflegschaftsvorsitzenden Mitglieder der Schulkonferenz. Dieses Gremium, bestehend aus Eltern, Lehrer(inne)n und Schulleitung, berät und beschließt über die schulorganisatorische und pädagogische Arbeit der Schule.
Im Schuljahr 2024/25:
Schulpflegschaftsvorsitzender: Frau Knott
1. Stellvertreter: Herr Kluth